Nutzungsordnung für die Benutzung der EDV-Einrichtungen und für den Zugang zum Internet
Nutzungsordnung für die Benutzung der EDV-Einrichtungen und für den Zugang zum Internet
Vorbemerkung:
Die Nutzung des Internets und der Umgang mit Hard- und Software sind keine rechtsfreien Räume. Vielmehr existiert eine Vielzahl von Regelungen, an die auch Sie und Ihre Hochschule im Interesse störungsfreier Benutzung und optimaler Leistungsfähigkeit der EDV-Einrichtungen gebunden sind. Insbesondere ist die Verwendung von Software mit Auflagen verbunden, die sich aus den Hochschullizenzverträgen ergeben. Auch die Bereitstellung einer sehr leistungsfähigen Anbindung an das Wissenschaftsnetz erfordert von den Nutzerinnen und Nutzern die Einhaltung bestimmter Spielregeln. Die nachfolgende Nutzungsordnung soll daher dazu beitragen, dass
ein möglichst störungsfreier Betrieb der EDV-Einrichtungen der FH NORDAKADEMIE gewährleistet wird, und
Verstöße von Studierenden gegen bestehende gesetzliche Regelungen, die im übrigen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, vermieden werden.
Service der FH NORDAKADEMIE
Die FH NORDAKADEMIE plant, installiert und betreibt die PC-Arbeitsplätze sowie die Informations- und Kommunikationsnetze. Dazu gehören insbesondere:
die Verwaltung der Ressourcen, des technischen Systems und der Nutzungserlaubnisse sowie die technische Betreuung der Einrichtungen,
die Regelung des Zugangs zu den Rechnerräumen und des Umfangs der Nutzung,
die Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes,
die Installation und Pflege der für den Studienbetrieb benötigten Hard- und Software,
die Bereitstellung und Aufrechterhaltung eines möglichst störungsfreien und ununterbrochenen Betriebes des Kommunikationsnetzes,
die Koordination des Ausbaus und der Wartung des Kommunikationsnetzes,
die Verwaltung der Adress- und Namensräume,
die Bereitstellung von Netzwerkdiensten und der zentralen Netzwerk-Server, sowie
die Unterstützung der Nutzer bei der Anwendung der Dienste.
Aufgrund der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten mit Hilfe der informationstechnischen Einrichtungen übernimmt die FH NORDAKADEMIE keine Garantie dafür, dass das System fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Auch können eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen oder der Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter nicht ausgeschlossen werden. Für daraus entstehende Schäden übernimmt die FH NORDAKADEMIE keinerlei Haftung. Die Nutzer sind daher angehalten, Vorsorge gegen Schäden zu treffen, die aus Datenverlust, Hardware-Ausfall, Hardware-Fehlern, Software-Fehlern oder fehlerhaften Daten entstehen können.
Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigte Personen (Nutzer) sind alle Angehörigen der FH NORDAKADEMIE. Die Nutzer haben das Recht, die vorhandenen Einrichtungen, Datenverarbeitungsanlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme der FH NORDAKADEMIE nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zu nutzen. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung.
Alle Nutzer sind insbesondere dazu verpflichtet,
die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten, und
alle Handlungen zu unterlassen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der DV-Einrichtungen stören.
Rechte und Pflichten der Nutzer
Nutzungsberechtigte Personen haben das Recht, die von der FH NORDAKADEMIE angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Computerarbeitsplätze einschließlich der auf diesen bereitgestellten Software und Informations- und Kommunikationsnetze zu nutzen, soweit dies im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung steht.
Zur Nutzung erhalten Nutzer eine Benutzerkennung. Mit der Zuteilung dieser Benutzerkennung verpflichtet sich der Nutzer
ausschließlich mit der gebilligten Benutzerkennung zu arbeiten;
dafür zu sorgen, dass keine anderen Personen Kenntnis von seinen zur Benutzerkennung gehörenden Benutzerpasswörtern erlangen. Hierzu gehören (1) der Schutz des Zuganges durch die Wahl eines geeigneten geheimzuhaltenden (d. h. nicht einfach zu erratendes) Passwortes, welches möglichst regelmäßig geändert werden sollte, (2) alle weiteren Vorkehrungen, um unberechtigten Personen den Zugang zu den DV-Ressourcen der FH NORDAKADEMIE zu verwehren;
fremde Benutzerkennungen und Passwortes weder zu ermitteln noch zu nutzen;
Der Nutzer verpflichtet sich weiter,
keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen,
bekanntgewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, zu nutzen oder zu verändern;
Geräte und Einrichtungen nur zweckbestimmt zu nutzen und sie nicht ohne Erlaubnis der FH NORDAKADEMIE von ihrem Standort zu entfernen;
jegliche Störungen, Beschädigungen und Fehler an den DV-Einrichtungen und Datenträgern nicht selbst zu beheben, sondern diese unverzüglich zu melden;
ohne ausdrückliche Einwilligung der FH NORDAKADEMIE keine Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen und die Konfiguration der Betriebssysteme, der Systemdateien und des Netzwerks nicht zu verändern;
Software auf den PC’s in den EDV-Räumen nur nach Absprache mit der FH NORDAKADEMIE zu installieren und zu benutzen;
von der FH NORDAKADEMIE bereitgestellte Software, Dokumentationen und Daten
- nicht zu kopieren,
- nicht kommerziell oder für andere unerlaubte Zwecke zu nutzen,
- nicht ohne Erlaubnis an Dritte weiterzugeben.
Missbrauchsversuche, Störungen oder Unregelmäßigkeiten entgegenzutreten und diese anzuzeigen.
Soweit durch die Nutzung der EDV- Einrichtungen und des Internets personenbezogene Daten anderer Personen verarbeitet werden, sind die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen einzuhalten.
Unzulässig ist jede Nutzung, die geeignet erscheint, den Interessen oder dem Ansehen der NORDAKADEMIE in der Öffentlichkeit zu schaden, oder die gegen geltende Gesetze und Verordnungen verstößt.
Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die der FH NORDAKADEMIE dadurch entstehen, dass der Nutzer schuldhaft seinen Pflichten aus dieser Benutzungsordnung nicht nachkommt.
Der Nutzer haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner Benutzerkennung an Dritte.
Insbesondere haftet der Nutzer für Schäden an Hard- oder Software, die durch einen von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig eingeführten sogenannten Computervirus entstehen.
Der Nutzer hat die NORDAKADEMIE von allen Ansprüchen freizustellen, wenn diese wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird.
Verhalten in den EDV-Räumen
Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, gestört oder sonstwie beeinträchtigt werden.
Rauchen, Essen und Trinken sind in den EDV-Übungsräumen untersagt.
Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FH NORDAKADEMIE ist Folge zu leisten.
Auskunfts- und Einsichtspflichten, Straftatbestände
Der FH NORDAKADEMIE muss in begründeten Einzelfällen auf Verlangen - insbesondere bei Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung – zu Kontrollzwecken Auskunft über Programme und benutzte Methoden erteilt sowie Einsicht in die Programme gewährt werden.
Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen:
Ausspähen von Daten (§202a StGB).
Datenveränderung (§303a StGB) und Computersabotage (§303b StGB).
Computerbetrug (§263a StGB).
Verbreitung pornographischer Darstellungen (§184 StGB), insbesondere auf Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen (§184 Abs. 5 StGB).
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) und Volksverhetzung (§130 StGB).
Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§185 ff. StGB).
Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§106 ff. StGB).
Ausschluss von der Nutzung, Verweis von der Hochschule
Ein Nutzer kann vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung der DV-Einrichtungen beschränkt oder hiervon ausgeschlossen werden, wenn er
a) schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung verstößt oder / und
b) die DV-Ressourcen der FH NORDAKADEMIE für strafbare Handlungen mißbraucht oder / und
c) der Hochschule durch sonstiges rechtswidriges Nutzerverhalten Nachteile zufügt.
Eine Nutzungseinschränkung oder ein Nutzungsausschluss werden unter Festlegung der zeitlichen Dauer von der Hochschulleitung ausgesprochen.
Davon unbeschadet behält sich die FH NORDAKADEMIE das Recht vor, in besonders schwerwiegenden Fällen den Nutzer vom weiteren Studienbetrieb vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen (Exmatrikulation) oder andere Maßnahmen zu ergreifen.
Rektor Stand: 31.01.2000